Zur Debatte über die Einführung der Bezahlkarte für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, erklärt die CDU-Fraktionsvorsitzende Britta Oellers MdL:
„Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion sollte die Bezahlkarte für Asylsuchende auch in Krefeld eingeführt werden. Bund und alle 16 Bundesländer haben sich auf die Einführung der Karte geeinigt. Diese Maßnahme wurde somit mit breiter Mehrheit aller demokratischen Parteien beschlossen. Dass SPD und Grüne vor Ort mit ihrem Antrag nun dafür gesorgt haben, dass die Bezahlkarte in Krefeld nicht eingeführt wird, missachtet diese Vereinbarung. Die Bezahlkarte dient der langfristigen Vereinfachung. 77 Prozent der Bundesbürger haben sich laut einer repräsentativen Umfrage dafür ausgesprochen. Das sollten wir nicht ignorieren.“
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim C. Heitmann führt dazu aus:
„Auch der Städte- und Gemeindebund begrüßt in seinem Vorstandsbeschluss vom 7. März 2024 die Einführung einer Bezahlkarte als eine Möglichkeit, die Leistungsansprüche von Asylleistungsbeziehern zu erfüllen. Da das Land den Kommunen zugesagt hat, dass dabei keine zusätzlichen Kosten entstehen werden, befürworten wir diesen Weg zur Verwaltungsvereinfachung.“
Für die Gruppe der Freien Wähler mahnt Ratsherr Andreas Drabben:
„Die gestrige Debatte ging leider an dem großen Willen der Bevölkerung vorbei, die Bezahlkarte in Krefeld einzuführen. Uns geht es hier auch nicht um die Stigmatisierung von Asylbewerbern, sondern darum bestimmte Auswüchse wie das Überweisen von Geld in das Heimatland zu unterbinden. Wie viel Prozent dies nun immer sein mögen ist unerheblich, es geht hier auch um das Prinzip, dass Geld vom Staat für die eigene Versorgung hier vor Ort genutzt werden soll.“
Zum Hintergrund:
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich nach intensiven Beratungen mit dem Bund und den anderen Ländern darauf verständigt, die Voraussetzungen für die Einführung von Bezahlkarten für Flüchtlinge in den Kommunen zu schaffen. Den Leistungsbehörden wird damit ermöglicht, Leistungen nach dem AsylbLG unter anderem in Form einer Bezahlkarte zu erbringen. Das Land setzt damit die am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag mit dem „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ geschaffenen Möglichkeiten um.