Der Stadtbezirksvorsitzende, in dessen Bereich ein Ortsverband gebildet ist, und die im Bereich eines Ortsverbandes gewählten Ratsmitglieder sowie der Bezirksvorsteher oder sein Stellvertreter, sofern sie der CDU angehören, und der Sprecher der CDU-Fraktion in der zuständigen Bezirksvertretung nehmen an den Sitzungen des Ortsverbandsvorstandes mit beratender Stimme teil.