Der Bezirksvorsteher oder der stellvertretende Bezirksvorsteher, sofern sie der CDU angehören, und der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung gehören dem Stadtbezirksvorstand kraft Amtes an.
Die Vorsitzenden der im Bereich eines Stadtbezirksverbandes gebildeten Ortsverbände und die im Bereich eines Stadtbezirksverbandes gewählten Ratsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Stadtbezirksvorstandes mit beratender Stimme teil.