Der Bezirksvorsteher oder der stellvertretende Bezirksvorsteher, sofern sie der CDU angehören, und der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung gehören dem Stadtbezirksvorstand kraft Amtes an.
Die im Bereich eines Stadtbezirksverbandes gewählten Ratsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Stadtbezirksvorstandes mit beratender Stimme teil.