Zum Vorhaben der Stadt Krefeld, eine Wohnraumschutzsatzung zu erlassen, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Britta Oellers MdL:
„Wir lehnen den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Wohnraumschutzsatzung ab. Im gestrigen Ausschuss haben wir dazu große Bedenken geäußert. Mit zahlreichen Meldepflichten der Wohnraumeigentümer und weiteren Hürden zur Schaffung von Wohnraum wird ein Bürokratiemonster geschaffen. Zusätzlich sehen wir die weitreichenden Eingriffe in das Eigentum kritisch, die mit dieser Satzung möglich werden. Angesichts des überschaubaren Potentials in Verbindung mit massiver Bürokratie, ist die Satzung weder notwendig noch hilfreich.
Auch fehlt wieder einmal die Abstimmung mit Experten aus Krefeld, sei es die Wohnstätte oder der Verband Haus & Grund. Dass Experten oder städtische Tochterunternehmen nicht vorab eingebunden werden, ist leider nicht das erste Mal. Schon bei der Novelle der Baumschutzsatzung wurde das verpasst. In der Ausschusssitzung haben wir daher gefordert, dass dies nachgeholt wird, bevor die Satzung beschlossen wird. Das wurde leider von SPD, Grünen und Linken abgelehnt. Durch dieses Vorgehen könnten möglicherweise nicht beabsichtigte negative Konsequenzen eines Gesetzesvorhabens vorab durch die Betroffenen benannt und durch kluges Nachsteuern von Seiten der Politik dann ggf. vermieden werden.
Auch sind bereits jetzt handwerkliche Fehler offensichtlich: Die Vorlage führt auf der ersten Seite aus, dass keine finanziellen oder personellen Auswirkungen entstehen. Unterdessen erklärt die Vorlage eine Seite später, dass die ausreichende und erfolgreiche Umsetzung der Satzung mit einem hohen Verwaltungs- sowie Personalaufwand verbunden ist. Hier widerspricht sich die Verwaltung also selbst. Im Ausschuss führte die zuständige Beigeordnete Lauxen dazu aus, dass die Verwaltung zwei neue Stellen plant. Damit ist nach eigener Aussage von Frau Lauxen aber keine konsequente Durchsetzung möglich. Dadurch sinkt das mögliche Potential für die Stadt erheblich.
Auch wurde in der Ausschusssitzung nicht deutlich, dass künftig alle Vermieter in der Stadt von der Satzung betroffen sind, die eine Wohnung oder ein Haus länger als sechs Monate Leerstehen haben. In der Sitzung legte die Stadt den Schwerpunkt allein auf Problem- und Schrottimmobilien. Angesichts dieser Regelungswut und dem dünnen Ergebnis können wir auf eine solche Satzung verzichten.“
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