Peter Vermeulen zum Parkplatz an der Girmesgath:

Zur Vorlage der Stadt, Teile des Parkplatzes am Stadthaus an der Girmesgath nicht für ein Parkhaus für die Veranstaltungshalle nutzen zu können, erklärt Ratsherr Peter Vermeulen:

„Genau das, was wir kritisiert und angezweifelt haben, tritt nun ein. Die Stadt muss in einer Vorlage zugeben, dass sie nicht einfach einen Teil des Parkplatzes am Stadthaus für ihre Kesselhausplanung nutzen kann. Wir haben schon in der Ratssitzung am 12. November 2024 kritisiert, dass es falsch ist, Parkplätze ohne Not und Konzept zu reduzieren. Das diese dann dem Kesselhaus zugeschlagen werden, war für uns ebenfalls nicht nachvollziehbar. Dass nachdem schon Sachargumente die Verwaltung sowie SPD und Grüne nicht umgestimmt haben, nun ein Fehler der Verwaltung für die Korrektur sorgt, ist mehr als peinlich. Übrigens ist das scheinbar nur festgestellt worden, weil wir als CDU im Nachgang des Beschlusses nach den Stellplatznachweisen der Yayla-Arena gefragt haben.
Wir erwarten nun erst recht, dass die Stadt das seit Jahren geforderte Parkraumkonzept für den Westbezirk erarbeitet. Seit Jahren sind die Anwohner dort von massivem Parkdruck während der Schulzeit oder bei Veranstaltungen betroffen. Wir erwarten, dass die Verwaltung nun neu und umfassend über das Thema Parken im Westbezirk rund um die Eishallen nachdenkt.“

Beitrag teilen:

Beitrag drucken:

Kühn denken, Krefeld gestalten!

Bald ist Kommunalwahl!

Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl in Krefeld statt. Informieren Sie sich jetzt über unsere Kandidaten, unser Programm für die kommende Wahlperiode und mehr.

 

Alle wichtigen Infos finden Sie hier:

Privatsphäre Informationen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website und verarbeiten personenbezogene Daten über dich, wie deine IP-Adresse. Wir teilen diese Daten auch mit Dritten. Die Datenverarbeitung kann mit deiner Einwilligung oder auf Basis eines berechtigten Interesses erfolgen, dem du in den individuellen Datenschutzeinstellungen widersprechen kannst. Du hast das Recht, nur in essenzielle Services einzuwilligen und deine Einwilligung in der Datenschutzerklärung zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern oder zu widerrufen.

Altershinweis zum Jugendschutz

Du bist unter 16 Jahre alt? Dann kannst du nicht in optionale Services einwilligen, oder du kannst deine Eltern oder Erziehungsberechtigten bitten, mit dir in diese Services einzuwilligen.

Cookie Gruppen

Essenziell Funktional Statistiken Marketing

Essentielle Cookies

Essentielle Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir Ihre Präferenzen für Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn Sie dieses Cookie deaktivieren, können wir Ihre Präferenzen nicht speichern. Das bedeutet, dass Sie bei jedem Besuch dieser Website Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren müssen.