Zum Antrag der CDU-Fraktion, dass das Grundsteueraufkommen in Krefeld nach der Novelle vom 1. Januar 2025 überprüft werden soll, erklärt Timo Kühn, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:

„Bei der Grundsteuerreform erwarten wir aufgrund der vielen Meldungen der Bürger und Unternehmen eine schnellere Überprüfung der Aufkommensneutralität durch die Stadtverwaltung. Denn bis zum 30. Juni hat die Stadt die Möglichkeit, die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar anzupassen. Laut Ratsbeschluss aus Dezember 2024 sollte eine Evaluierung der Einnahmen im Sommer erfolgen. Die vielen Rückmeldungen zeigen uns, dass wir hier schneller ran müssen. Sollte klarwerden, dass die Stadt zu viel einnimmt, sind wir für eine Änderung des Hebesatzes zu Gunsten der Bürger.
Unser Ziel war es immer, die Grundsteuer so bürgerfreundlich wie möglich umzusetzen. Denn seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und den Aussagen des damaligen Finanzministers Scholz für die Bundesregierung war immer die Maßgabe: Keine Kommune soll sich an der Grundsteuerreform bereichern.
Daher war es auch gut, dass das Land NRW die Möglichkeit geschaffen hat, bei der Grundsteuer zu differenzieren. Auch hat das Land es ermöglicht, dass die Grundsteuer bis zum 30. Juni rückwirkend angepasst werden kann. Diese Flexibilität müssen wir als Stadt nutzen und fair im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger handeln.“

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